Sehr geehrte Mitglieder der Baugenossenschaft.
Die Mitgliederversammlung 2026 findet
am Samstag den 20. Juni 2026 um 14 Uhr im Pfarrsaal "St. Anton", Münchener Str. 69 statt.
Zutritt nur für Mitglieder.
in die Tagesordnung fällt auch der Punkt Satzungsänderung.
Das Registergericht hatte Bedenken zum § 22 der Neugefassten Satzung aus dem Jahr 2025.
Daher wurde dieser Paragraph noch einmal überarbeitet und steht nun bei der
Mitgliederversammlung am 20. Juni 2026 zur Abstimmung.
Änderung der Anlage 1
Nachdem in letzter Zeit die Mitgliedsanteile nicht mehr für die Instandsetzung einer gekündigten Wohnung reichen,
hat sich der Vorstand und Aufsichtsrat dazu entschlossen, die zu zeichnenden Anteile für die Wohnungen zu erhöhen.
Anlage 1
Pflichtanteile sind zu Zeichnen:
1. Der erste Anteil bei Aufnahme als Mitglied.
2. Zur Nutzung einer 1- Zimmer- Wohnung ein weiterer Anteil insgesamt 2 Anteile.
3. Zur Nutzung einer 2- Zimmer- Wohnung zwei weitere Anteile insgesamt 3 Anteile.
4. Zur Nutzung einer 3- Zimmer- Wohnung drei weitere Anteile insgesamt 4 Anteile.
5. Zur Nutzung einer 4- Zimmer- Wohnung vier weitere Anteile insgesamt 5 Anteile
6. Zur Nutzung einer 5- Zimmer- Wohnung oder größer fünf weitere Anteile insgesamt 6 Anteile
Bei Ehepaaren / eingetragenen Lebensgemeinschaften in einer gemeinsamen
Wohnung werden die Anteile beider Partner zusammengezählt.
Beschlossen in der gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat am
03.11.2025.
Hier geht's zur Änderung des § 22
Hier geht's zur Satzung ab 2026
Hier geht's zur Gegenüberstellung der Satzungen von 2013-2025-2026